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Vorsorgevollmacht - Warten Sie nicht bis es zu spät ist.

"Mit dem Erstellen einer Vorsorgevollmacht (mit oder ohne) Patientenverfügung kann ich noch warten, bis  ich alt bin". Eine solche Einstellung ist schon mancher Familie oder manchem Ehepartner zum Verhängnis geworden.

Die Wechselfälle des Lebens können leider jederzeit eintreten.

Warum eine Vorsorgevollmacht?

Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass der Ehepartner nicht "kraft Heirat" die Interessen seines Partners vertreten kann. Wenn aufgrund eines Unfalls oder Krankheit der Partner nicht mehr allein handeln kann, ist es regelmäßig erforderlich, dass ein Vertreter bestellt wird. Wenn keine Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung vorhanden ist, kann dies dazu führen, dass eine dritte Person - vielleicht sogar ein Berufsbetreuer - von dem zuständigen Gericht eingesetzt wird.

Zwar werden von den Gerichten auch Ehepartner oder nahe Angehörige als Betreuer eingesetzt. Das bedeutet jedoch in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, dass der Ehegatte in vollem Umfang gegenüber dem Gericht rechenschaftspflichtig ist. Jede Ausgabe, die für den anderen vorgenommen wird, ist zwangsläufig gegenüber dem Gericht zu belegen. Es ist eine jährliche Rechnungslegung zu erstellen. Das bedeutet nicht nur einen erheblichen Verwaltungs- und Zeitaufwand. Darüber hinaus ist  es für den als Betreuer eingesetzten Ehepartner absolut nicht nachvollziehbar, dass nach langer Ehedauer nun plötzlich für jede Ausgabe, die für den anderen getätigt wird, ein Nachweis über die Höhe und vielleicht sogar für die Notwendigkeit der Ausgabe geführt werden muss.

Diese Unannehmlichkeit lässt sich durch die rechtzeitige Erstellung einer Vorsorgevollmacht vermeiden. 

Für den Bereich der Patientenverfügung ist dieses Problem zwar ab dem 01.01.2023 etwas entschärft, weil es für den Ehepartner - allerdings nur bei Gesundheitsfragen - ein sog. Notvertetungsrecht gibt. Das Notvertretungsrecht tritt für den Ehegatten aber erst dann in Kraft, wenn ein Arzt formell bescheinigt, dass der Zustand eine Vertretung notwendig macht. Auch ist das Notvertretungsrecht  nur für die Dauer von 6 Monaten begrenzt. Danach müsste auch wieder ein Gericht über die Betreuung entscheiden.

Das Notvertretungsrecht hilft auch nicht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten weiter, weil es sich darauf nicht bezieht.